Kontrollierter Sichtflug

Nach dem Willen des EU Ministerrats und des EU Parlaments sollten bis April 2012 alle nationalen Lizenzsysteme durch ein EU Pilotenlizenzsystem abgelöst werden. Da ich derzeit einen PPL-N – also eine nationale Pilotenlizenz – habe, unterliege ich quasi der neuen Richtlinien derart, als dass derzeit keiner so richtig genau weiss, was im einzelnen tatsächlich mit den nationalen Lizenzen passieren wird. Ein guter Anlass, seinen Horizont entsprechend zu erweitern. Übrigens habe ich gerade heute erfahren, dass die ganze Sache bis auf April 2013 verschoben wurde.

Was muss dafür also passieren? Ich habe in meinem Blog ja bereits über die CVFR Ausbildung geschrieben; dies und die 2 Tonnen Berechtigung ist letztlich der Schritt zu einem PPL nach JAR-FCL – also einer internationalen Lizenz.

CVFR heisst übrigens controlled visual flight rules – kontrollierter Sichtlug und ist ein Verfahren zur Durchführung von Sichtflügen entweder in einem kontrollierten Luftraum C oder auch beispielsweise bei Überlandflügen in der Nacht. Im Wesentlichen ist es natürlich noch immer ein Sichtflug, nur fliegt man in einem kontrolliertem Luftraum exakt nach den Vorgaben der Flugverkehrskontrolle. Die Einhaltung der Höhe und der Geschwindigkeit sind wesentliche Parameter dafür. Zusätzlich lernt man im Rahmen der Funknavigation mit weiteren Navigationshilfsmitteln umzugehen. Ein VOR auf Radial 210 anzufliegen oder eben ein NDB auf der Karte zu finden und dem Kurs des NDB entsprechend zu folgen sind zwei kleinere Beispiele.

Mittlerweile habe ich darüber in der Theorie innerhalb des Flugsport Clubs Neumünster einiges gelernt und zu Hause ordentlich gelesen, so dass ich heute die Theorieprüfung in Kiel erfolgreich abgelegt habe. Das war alles kein Hexenwerk: Luftrecht, Technik und Funknavigation waren die drei Fächer, die man mittels der Peterssoftware ganz gut lernen konnte.

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