Theoretische Prüfung

Die Theoretische Ausbildung mit UL Vorbildung gestaltete sich doch etwas aufwendiger; zumindestens in der Koordination der ganzen Sache. Dazu kurz mal folgender Text aus dem Luftrecht: 
1. DV LuftPersV § 13 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung 
Weist ein Bewerber besondere Vorkenntnisse in einem oder mehreren Sachgebieten 
der nach JAR-FCL 1, 2 oder 4 geforderten theoretischen Ausbildung nach, kann 
er auf Antrag von der zuständigen Stelle gemäß § 22 LuftVZO von diesem/diesen 
Sachgebiet(en) ganz oder teilweise befreit werden. 
so wurde mir also durch die Behörde in Kiel folgendes auferlegt: keinerlei Nachweis über eine theoretische Ausbildung; die Vorkenntnisse reichen demzufolge aus und der Rest darf im Eigenstudium erlernt werden. Das habe ich dann auch fleissig mit dem Tool EXAM gemacht. Hier handelt es sich um das gleiche Tool, dass ich später auch in Kiel während der Prüfung erleben durfte. Zusätzlich habe ich mir die angebotenen OnlineBücher allesamt gegönnt und gebüffelt. Abend für Abend – Wochenende für Wochenende 😉Zusätzlich musste ich in Form einer Vorprüfung beim ILV unter Beweis stellen, dass ich die erlernten Fächer tatsächlich beherrsche. Die Ergebnisse – ich habe alle Fächer bestanden (Meteorologie habe ich nicht abgelegt) – wurden der Behörde vorgelegt und die hat letztlich entschieden, dass ich zur Teilprüfung in Kiel aufschlagen durfte:Inhalt waren dann: Meteorologie, Navigationsaufgabe, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen.Diese dann “echte” Prüfung habe ich schlussendlich auch bestanden, so dass ich damit nun vergleichsweise das gleiche Ergebnis wie nach einer Vollprüfung habe.  

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