Am 30.03.2017 wird in Deutschland die Luftraumstruktur aktualisiert. Wie jedes Jahr, werden an einigen Flughäfen Lufträume angepasst, um der veränderten Verkehrssituation Sorge zu tragen. Neu dazu kommen in diesem Jahr TMZs mit Hörbereitschaft.
Listening Squawks in TMZ mit Hörbereitschaft
Die schon bekannten Transponder Mandatory Zones (TMZ) werden um einen „Listening Squawk“ erweitert. Dieser Transpondercode soll während des Aufenthalts in der TMZ gerastet sein. Gleichzeitig gilt es Hörbereitschaft auf der Turmfrequenz zu halten. Ein Einleitungsruf (Initial Call) ist nicht erforderlich. Bei Bedarf (z. B. bei an- oder abfliegendem IFR-Verkehr) wird der Pilot individuell oder per Broadcast (an alle Maschinen auf der Frequenz) gerufen.
Fehlende Verbindlichkeit
TMZs mit Hörbereitschaft sind nach SERA bislang nicht vorgesehen. Deshalb betont der DAeC und die DFS, dass es sich bei der neuen Regelung um eine „dringliche Empfehlung“ handelt. Es bleibt abzuwarten, welche Erfahrung das neue Vorgehen in diesem Jahr bringt. Wenn es seine Prüfung besteht, könnte es ein probates Mittel gegen die Überregulierung des offenen Luftraums darstellen. Grundsätzlich begrüße ich es sehr, dass sich die DFS dazu durchgerungen hat „etwas auszuprobieren“, das der allgemeinen Luftraum von Nutzen sein könnte.
Weitere Informationen zu dieser Regelung und weiteren Luftraumänderungen in 2017 gibt es beim DAeC: http://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2016/01/AUL-NRW.pdf
Quelle: TMZ mit Hörbereitschaft